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Rechtsanwälte

Andreas Klostermeier

Strafrecht

“Beim Strafrecht hört der Spaß auf!” Egal ob als Verdächtiger oder Opfer – zu denken, man käme mit der unbekannten und undurchschaubaren Situation allein klar und könnte sie ohne fachmännische Hilfe selbst lösen, ist eine Illusion. Nicht nur wegen der weitreichenden Folgen und der Komplexität dieser Rechtsmaterie – Sie sollten sich immer eines anwaltlichen Beistands bedienen, da Sie es auf der Gegenseite immer mit Staatanwälten, also absoluten Spezialisten in der Materie zu tun haben.

Grundsätzlich sollte jeder Beschuldigte daher zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und schnellstmöglich einen Strafverteidiger konsolidieren. Dieser zeigt sich als Ihr Vertreter an und beantragt zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakten. Nur wer die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und die belastenden Umstände kennt, kann sich erfolgreich verteidigen.

Nach erfolgter Akteneinsicht wird Ihr Verteidiger mit Ihnen eine Strategie entwickeln und sich mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung setzen. Eine gute Verteidigung beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung vor dem Gericht, sondern stellt die Weichen frühzeitig bereits im Ermittlungsverfahren.

Sie sollten also keine Zeit verlieren!


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