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Wichtig beim Vertragsabschluss:

Folgende Vereinbarungen sollten festgehalten werden:

  • Aufgaben und Verantwortungsbereiche
  • Art und Umfang der Leistungen
  • Honorare und Preise
  • Abschlagszahlungen
  • Gewährleistung
  • Haftung und Sicherheitsleistung
  • Verteilung der Risiken

 

Unterstützung bei der Durchführung und Abwicklung:

Problembewältigung im privaten Baurecht:

  • Bauverzug- Bauzeitüberschreitung
  • Massenmehrung
  • Mängelrechte
  • Abnahme
  • Schadensersatz
  • Minderung
  • Rücktritt
  • Ersatzvornahme
  • Anwendung der VOB/B

Problembewältigung im öffentlichen Baurecht:

  • Baugenehmigung
  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Denkmalschutz u.a.

 

Rechtsanwälte

Andreas Klostermeier

Rudolf Becker

Baurecht

Im Baurecht gibt es zahlreiche Probleme, sowohl in der Planungs- als auch in der Abwicklungsphase. Die Baukosten drohen aus dem Ruder zu laufen. Die Baubehörde moniert Abweichungen von der Baugenehmigung. Die Bauausführung ist mangelhaft und der Nachbar erwirbt einen Baustopp.

Egal, ob Sie ein Haus bauen, eine noch nicht hergestellte Wohnung schlüsselfertig vom Bauträger erwerben, oder eine Sanierung oder Erweiterung durchführen wollen – zunächst ist der Rahmen des baurechtlich Zulässigen abzustecken, in dem das Vorhaben optimal geplant werden kann.

Wir betreuen Sie sowohl im privaten Baurecht, als auch im öffentlichen Baurecht, sei es in der Planungsphase oder aber bei der bereits begonnenen Durchführung.

Wir führen Sie sicher durch den „Dschungel“ der Bundes- und Landesgesetze sowie der gemeindlichen Planungsvorschriften.

Wir helfen Ihnen, das Geflecht vertraglicher Beziehungen mit dem Architekten, dem Statiker, dem Unternehmer sowie allen Handwerkern zu gestalten und zu ordnen.

Für Sie als mittelständisches Unternehmen überprüfen wir die Abläufe und Unterlagen, damit Zahlungen beschleunigt werden. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, sowohl im Geltungsbereich der VOB/B als auch im Werkvertragsrecht des BGB.

Außerdem sollte man über die vertragliche Einbeziehung der Schlichtungs- und Schießordnung für Bauleistungen nachdenken. Dadurch können im Streitfall langwierige Gerichtsverfahren vermieden und für alle Beteiligten günstige Lösungen erreicht werden.


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