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Hier finden Sie eine Vollmacht für die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

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Kosten

Die rechtsanwaltliche Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Einzelfall – bei überdurchschnittlichem Arbeitsanfall – behalten wir uns eine dem Zeit- und Arbeitsaufwand angemessene Honorarvereinbarung vor.

Ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung für Ihr konkretes Problem einstandspflichtig ist, können Sie Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag entnehmen oder auch selbst bei Ihrer Versicherung telefonisch erfragen. Lassen Sie sich dann auch gleich für den konkreten Fall die sogenannte Schadensfallnummer durchgeben und bringen Sie diese neben Ihrer Vertragsnummer und der Anschrift Ihrer Rechtsschutzversicherung zu dem ersten Besprechungstermin mit.

Soweit keine Rechtsschutzversicherung besteht und im Falle der Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe für Gerichtsverfahren in Anspruch zu nehmen. Die Beantragung von Prozesskostenhilfe kann durch den Rechtsanwalt im Falle von hinreichenden Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage – oder der gerichtlichen Abwehr von Forderungen – erfolgen. Bitte bringen Sie zu dem zu vereinbarenden Besprechungstermin sämtliche Belege über Ihre laufenden Einnahmen ( z.B. Lohanbrechnungen, Arbeitslosenbescheid o.ä.) und hinsichtlicher Ihrer Ausgaben die entsprechenden Belege (Mietvertrag, Kontoauszüge über Unterhaltszahlungen, Versicherungspolicen o.ä.) mit.

Für die außergerichtliche Beratung und Tätigkeit eines Rechtsanwaltes kann im Falle der Bedürftigkeit Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Hierzu können Sie selbst bei der Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichtes einen sogenannten “Beratungshilfeschein” beantragen. Auch hier müssen Sie Ihre Bedürftigkeit durch Unterlagen – wie bei der Prozesskostenhilfe – nachweisen. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheines ist für die anwaltliche Beratung/außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt lediglich eine Selbstbeteiligung von EUR 10,– zu entrichten. Nähere Informationen hierzu können Sie gerne auch in unserem Sekretariat vor der Terminsvereinbarung erfragen.

Anwaltskanzlei Habel&Klostermeier

Alte Reutstraße 7
90765 Fürth

Telefon: 0911 89 14 44 0
Fax: 0911 89 14 44 1

E-Mail: info@habel-klostermeier.de


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