Landgericht Münster, Urteil vom 28.02.2013
– 12 c E 29.57 –
Bei Weitergabe des Sprengkörpers wurde Verletzung einer Vielzahl von Menschen bewusst in Kauf genommen
Die 1. Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster hat am 23.04.2013 einen zur Tatzeit 15jährigen Jugendlichen wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu 2 Jahren Jugendstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich hat sie gegen den Angeklagten einen vierwöchigen Dauerarrest (sog. “Warnschussarrest” gem. § 16 a JGG) verhängt. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte u.a. 200 Stunden gemeinnützige Arbeiten leisten.
Im zugrunde liegenden Fall besuchte der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts am 10. September 2011 das Fußballspiel der 3. Fußballbundesliga zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Preußen Münster in Osnabrück und übergab vor dem Spiel einen Sprengkörper an einen anderen Mann, der denBöller im Stadion zur Explosion brachte und deshalb vom Landgericht Osnabrück bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Bei der Detonation wurden 33 Menschen zum Teil schwer verletzt. Unter den Verletzten befanden sich auch 5 Kinder.
Angeklagten war Auswirkung seines Handelns bewusst
Das Gericht war nach der durchgeführten Beweisaufnahme überzeugt, dass dem Angeklagten bei der Übergabe des Sprengkörpers bewusst war, dass dieser im Stadion inRichtung der VfL-Fans geworfen werden sollte, und dass er dabei auch die Verletzung einer Vielzahl von Menschen in Kauf genommen hat.