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Keine Mietminderung wegen Untersagung des Zutritts zum Garten zum Zwecke des Wäschetrocknens

Zutrittsverwehrung zum Garten nicht unbedingt Mietmangel Kann ein Mieter seine Wäsche nicht wie gewünscht im Garten trocknen, weil der Vermieter ihm den Zugang versperrt, hat aber alternativ einen Keller als Trockenmöglichkeit, so liegt nur eine unerhebliche Gebrauchsminderung vor. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.   Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter […]

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Bundesgerichtshof entscheidet über Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Mit Urteil vom 16.01.2013 – IV ZR 232/12 (abgedruckt in NJW 2013 Seite 1086 ff.) hat der BGH eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Ein Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren, in der Regel von dem Zeitpunkt an, in dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls und der ihm eventuell beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt hat, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von dem Eintritt des Erbfalls an.

Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kommt es nach der nun getroffenen Entscheidung des BGH nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von der Zusammensetzung und dem Wert des Nachlasses an. Deshalb beginnt auch die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit eines weitern Gegenstands zum Nachlass erfährt.

Jugendlicher wegen Beihilfe zum “Böllerwurf” im Osnabrücker Stadion zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt

Landgericht Münster, Urteil vom 28.02.2013
– 12 c E 29.57 –

Bei Weitergabe des Sprengkörpers wurde Verletzung einer Vielzahl von Menschen bewusst in Kauf genommen

Die 1. Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster hat am 23.04.2013 einen zur Tatzeit 15jährigen Jugendlichen wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu 2 Jahren Jugendstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich hat sie gegen den Angeklagten einen vierwöchigen Dauerarrest (sog. “Warnschussarrest” gem. § 16 a JGG) verhängt. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte u.a. 200 Stunden gemeinnützige Arbeiten leisten.

Im zugrunde liegenden Fall besuchte der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts am 10. September 2011 das Fußballspiel der 3. Fußballbundesliga zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Preußen Münster in Osnabrück und übergab vor dem Spiel einen Sprengkörper an einen anderen Mann, der denBöller im Stadion zur Explosion brachte und deshalb vom Landgericht Osnabrück bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Bei der Detonation wurden 33 Menschen zum Teil schwer verletzt. Unter den Verletzten befanden sich auch 5 Kinder.

Angeklagten war Auswirkung seines Handelns bewusst

Das Gericht war nach der durchgeführten Beweisaufnahme überzeugt, dass dem Angeklagten bei der Übergabe des Sprengkörpers bewusst war, dass dieser im Stadion inRichtung der VfL-Fans geworfen werden sollte, und dass er dabei auch die Verletzung einer Vielzahl von Menschen in Kauf genommen hat.


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