Gerichtsgebäude

BGH: Keine Irreführung durch Außen(=Schein-)Sozietät

11. Oktober 2012

 

1. BGH: Keine Irreführung durch Außen(=Schein-)Sozietät

 

Der Bundesgerichtshof hat in einem wichtigen Urteil klargestellt, dass die Schein-Sozietät von Anwälten zulässig ist. Die Rechtssuchenden würden durch eine Schein-Sozietät nicht irregeführt. In dem konkreten Fall wurde von einer Rechtsanwaltskammer die Zusammenarbeit von zwei großen örtlichen Sozietäten beanstandet, die sich zu einer überörtlichen Schein-Sozietät verbunden hatten. Der Anwaltssenat des BGH kam zu dem Ergebnis, dass auch eine Schein-Sozietät Vorteile für den Mandanten biete. Die ausführlich und sehr sorgsam begründete Entscheidung ist im Oktober-Heft des Anwaltsblatts (ab Seite 840) veröffentlicht worden. Sie kann auch Sims Freeplay Cheats online in der Anwaltsblatt-Datenbank unter www.anwaltsblatt.de (unter Angabe der Fundstelle AnwBl 2012, 840 in der Suchmaske) abgerufen werden.

Erstellt am: 12.10.2012 | Von: andreasklostermeier | Kategorie(n): Aktuelle Meldungen, Aktuelles


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