Aktuelles

Keine Mietminderung wegen Untersagung des Zutritts zum Garten zum Zwecke des Wäschetrocknens

Zutrittsverwehrung zum Garten nicht unbedingt Mietmangel Kann ein Mieter seine Wäsche nicht wie gewünscht im Garten trocknen, weil der Vermieter ihm den Zugang versperrt, hat aber alternativ einen Keller als Trockenmöglichkeit, so liegt nur eine unerhebliche Gebrauchsminderung vor. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.   Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter […]

Weiterlesen...

BGH: Keine Irreführung durch Außen(=Schein-)Sozietät

11. Oktober 2012

 

1. BGH: Keine Irreführung durch Außen(=Schein-)Sozietät

 

Der Bundesgerichtshof hat in einem wichtigen Urteil klargestellt, dass die Schein-Sozietät von Anwälten zulässig ist. Die Rechtssuchenden würden durch eine Schein-Sozietät nicht irregeführt. In dem konkreten Fall wurde von einer Rechtsanwaltskammer die Zusammenarbeit von zwei großen örtlichen Sozietäten beanstandet, die sich zu einer überörtlichen Schein-Sozietät verbunden hatten. Der Anwaltssenat des BGH kam zu dem Ergebnis, dass auch eine Schein-Sozietät Vorteile für den Mandanten biete. Die ausführlich und sehr sorgsam begründete Entscheidung ist im Oktober-Heft des Anwaltsblatts (ab Seite 840) veröffentlicht worden. Sie kann auch Sims Freeplay Cheats online in der Anwaltsblatt-Datenbank unter www.anwaltsblatt.de (unter Angabe der Fundstelle AnwBl 2012, 840 in der Suchmaske) abgerufen werden.


Habel & Klostermeier Logo Initialen