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Schlagworte

  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Versicherungsrecht
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Vollkasko
  • Kfz. Haftpflicht
  • Werkstattrecht
  • Autokaufrecht

 

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Bitte gehen Sie zu “Ordnungswidrigkeitenrecht”!

 


Rechtsanwälte

Andreas Klostermeier

Christina Ramm

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst ein Sammelsurium an Rechtsproblemen. So ergeben sich nach einem Verkehrsunfall nicht selten nur zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzengeldansprüche, sondern oftmals auch strafrechtliche Problemstellungen.

Wir helfen Ihnen bei der raschen zivilrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalls, in dem wir den Schaden mit der gegnerischen Haftpflicht oder einer Teil- und Vollkaskoversicherung abwickeln. Wenn es um die Bezifferung Ihres Schadens geht, helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem geeignetem Sachverständigen.

Nur der anwaltlich vertretene Unfallgeschädigte erhält in der Regel am Ende auch den vollen Schadensersatz. Die Versicherer versuchen regelmäßig, den Schaden zu kürzen. Was viele nicht wissen: Die Kosten des Anwalts sind dabei Teil des Schadens, der vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ersetzt werden muss, sodass in der Regel für das Unfallopfer gar keine Kosten anfallen. Falsche Entscheidungen werden ohne notwendigen Rechtstrat meist unmittelbar nach dem Unfall getroffen. Dies beginnt mit der Entscheidung über den Gutachter/Kostenvoranschlag oder den Mietwagen. Gehen Sie hier kein Risiko ein und wenden Sie sich sofort an den Rechtsanwalt.

Vom Ordnungswidrigkeitenrecht bis hin zur Vertretung bei rechtlichen Problemen des Autokaufs und des Werkstattvertrages sind wir für unsere Mandanten kompetenter Ansprechpartner.


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