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Rechtsanwälte

Andreas Klostermeier

Erbrecht

Todesfall – Erbfall

Ein Todesfall ist mit Trauer verbunden, verlangt aber leider oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen. Aus der Trauer ergeben sich meistens aber auch zahlreiche Konflikte. Es stellen sich oft folgende Fragen:

  • Erben Sie als naher Angehöriger nach dem Gesetz oder hat der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen, z. B. ein Testament, hinterlassen?
  • Was versteht man unter einer sogenannten Erbengemeinschaft?
  • Woraus besteht die Erbschaft?
  • Muss Grundbesitz umgeschrieben werden?
  • Sind Grundschulden und Hypotheken vorhanden?
  • Benötigen Sie einen Erbschein?
  • Wie und wo erhalten Sie ihn?
  • Sind Sie enterbt?
  • Wie steht es mit Pflichtteilsansprüchen?

Wie wahren Sie Ihre Rechte gegenüber einem vom Erblasser eingesetzten Testamentsvollstrecker? Als Erbe sind Sie interessant! Bestattungsunternehmen, Banken, Versicherungen und das Finanzamt melden sich bei Ihnen. Auch hier gibt es zahlreiche Probleme:

  • An wen ist eine Lebensversicherung auszuzahlen?
  • An den Erben, oder an den, den der Erblasser für den Todesfall als Berechtigten im Versicherungsvertrag benannt hat?
  • Welche Ansprüche hat das Finanzamt?
  • Wie hoch ist die Erbschafts- und die Schenkungssteuer?
  • Wie kann eine zu hohe Steuerlast umgangen werden?
  • Welche Rechte haben Sie gegenüber Banken und Versicherungen?

Deshalb gilt es, so früh wie möglich einen Anwalt aufzusuchen, der alle Fristen und Antworten kennt. Wir beraten Sie gerne individuell und unabhängig!

Vorsorgende Planung – vorweggenommene Erbfolge

Gerne stehen wir Ihnen auch mit einer vorsorgenden Beratung zur Seite. Abweichend von der gesetzlichen Erbfolge ist es oft sinnvoll, frühzeitig Nachlassangelegenheiten zu regeln. Ob es um die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags geht, oder ob Sie frühzeitig Grundbesitz oder sogar die eigene Firma auf den Nachwuchs übertragen wollen.
In einem persönlichen Gespräch klären wir Sie gerne über steuerliche Fragen, Fragen der Testamentsverfahren und der Bankvollmachten für den Todesfall auf. Gerade bei Ihrem letzten Willen ist es wichtig, dass Ihre Angelegenheiten durch einen vertraulichen Berater abschließend geklärt sind.


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